
Partner & Impressum
Partner und Sponsoren
Em breve
Institutionelle Informationen
Satzung
Artikel 1 – Name, Sitz und Dauer
Die gemeinnützige Vereinigung trägt den Namen Associação Terra Sintrópica.
Ihr Sitz befindet sich in Mértola, Estrada dos Celeiros, Nr. 15, Além-Rio, 7750-301 Mértola, Landkreis Mértola, Distrikt Beja.
Die Gründung erfolgt gemäß der geltenden Gesetzgebung.
Die Vereinigung hat die juristische Personen-Nummer 515170941.Artikel 2 – Zweck
Die Ziele der Vereinigung sind insbesondere:
- Schutz der Umwelt
- Lokale Entwicklung
- Förderung der Interaktion zwischen Natur, Landwirtschaft, Ernährung und lokalen Gemeinschaften durch Modelle der ethischen und bewussten Nutzung und Verwaltung natürlicher, menschlicher und finanzieller Ressourcen
- Entwicklung und Unterstützung der Regeneration durch Nutzung in Gebieten mit hoher Anfälligkeit für Desertifikation und Klimawandel – durch Forschung, Demonstration, Zusammenarbeit und Bildung
- Verbreitung und Förderung der Syntropischen Landwirtschaft sowie anderer Konzepte, die zu den oben genannten Zielen beitragen
Artikel 3 – Einnahmen
Zu den Einnahmen der Vereinigung gehören insbesondere:
- Die bei Eintritt zu zahlende Aufnahmegebühr
- Mitgliedsbeiträge gemäß Beschluss der Generalversammlung
- Erträge aus Vereinsvermögen und Einnahmen aus Aktivitäten
- Zuwendungen und Spenden
- Gewährte Zuschüsse
- Donationen und Mäzenatentum
Artikel 4 – Organe
Organe der Vereinigung sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- der Aufsichtsrat
- Die Amtszeit der Organe beträgt 3 Jahre.
Artikel 5 – Generalversammlung
Die Generalversammlung besteht aus allen Mitgliedern mit vollen Rechten.
Ihre Zuständigkeiten und Arbeitsweise entsprechen den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches, insbesondere den Artikeln 170, 172 und 179.
Der Vorstand der Generalversammlung besteht aus drei Mitgliedern: Vorsitzende/r und zwei Schriftführer/innen. Ihnen obliegt die Leitung der Sitzungen und die Erstellung der Protokolle.Artikel 6 – Vorstand
Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt und besteht aus drei Mitgliedern.
Er ist für die soziale, administrative und finanzielle Geschäftsführung sowie für die Vertretung der Vereinigung verantwortlich – gerichtlich und außergerichtlich.
Die Arbeitsweise folgt Artikel 171 des Zivilgesetzbuches.
Die Vereinigung verpflichtet sich durch die Unterschrift von zwei gewählten Vorstandsmitgliedern.Artikel 7 – Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt und besteht aus drei Mitgliedern.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Überwachung der administrativen und finanziellen Handlungen des Vorstands
- Prüfung der Konten und Berichte
Stellungnahme zu Maßnahmen, die höhere Ausgaben oder geringere Einnahmen verursachen
Die Arbeitsweise folgt Artikel 171 des Zivilgesetzbuches.Artikel 8 – Aufnahme und Ausschluss
Bedingungen zur Aufnahme und zum Ausschluss von Mitgliedern, einschließlich Kategorien, Rechten und Pflichten, werden in einer von der Generalversammlung zu genehmigenden Geschäftsordnung festgelegt.
Artikel 9 – Auflösung und Vermögensverwendung
Im Falle der Auflösung der Vereinigung entscheiden die Mitglieder über die Verwendung des Vereinsvermögens, das nicht bestimmten Zwecken gewidmet ist oder unter Auflagen gespendet wurde.
